Grund- und Menschenrechte sind das Fundament unserer offenen, freien und demokratischen Gesellschaft. Und doch geraten sie ständig unter Druck und müssen täglich neu verteidigt werden. Gerade Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft, die hier in Österreich leben oder hierher zuwandern wollen, erleben das immer wieder auf ein Neues.
Seit 2011 setze ich mich dafür ein, diesen Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen, seien es Asylwerber*innen auf der Flucht vor politischer oder sonstiger Verfolgung, Menschen, die zu Erwerbszwecken zuwandern wollen oder Unternehmer*innen, die Unterstützung in der Bewältigung des Dickichts an Normen und österreichischer Bürokratie suchen.
Dabei bilde ich mich kontinuierlich weiter, publiziere und halte Vorträge zum österreichischen Asyl- und Fremdenrecht und anderen rechtlichen Regeln, die Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft betreffen. Ich setze mich kritisch mit aktuellen Entwicklungen auseinander, um Mandant*innen bei drohenden Rechtsverletzungen und neu aufkommenden Schwierigkeiten schnell und effektiv Beistand zu leisten.
Ob Asylverfahren, die Ausstellung einer „Rot-Weiß-Rot-Karte“, die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft oder Probleme mit dem Ausländerbeschäftigungsgesetz –mit meiner langjährigen Erfahrung, meinem breiten Netzwerk und meiner tiefgehenden Kenntnis des österreichischen Rechts stehe ich Ihnen zur Seite, Ihre Chancen in Österreich zu verwirklichen.
Noch während meines Studiums der Rechtswissenschaften begann ich, als Rechtsberater und -vertreter für Asylwerber*innen zu arbeiten; von Februar 2013 bis Februar 2018 leitete ich die Rechtsabteilung des Vereins „Asyl in Not“.
Seit 2015 halte ich regelmäßig Vorträge und Workshops ab, vor allem zu asyl- und fremdenrechtlichen Themen. Im Jahr 2016 erschien mein Ratgeber „Asylrecht kompakt“, der mittlerweile in dritter Auflage vorliegt.
Nach dem Abschluss meines Doktoratsstudiums der Rechtswissenschaften im Bereich Grund- und Menschenrechte und meines Bachelorstudiums der Geschichte absolvierte ich im Jahr 2023 die Rechtsanwaltsprüfung mit sehr gutem Erfolg.
Als selbständiger Rechtsanwalt unterstütze ich Menschen, die in Österreich eine neue Perspektive und eine sichere Zukunft suchen. In den vielen Jahren meiner Berufserfahrung habe ich gelernt, auch in herausfordernden Situationen einen klaren Kopf zu bewahren. Ich lege großen Wert darauf, meine Mandant*innen umfassend über ihre rechtlichen Möglichkeiten zu informieren und begleite sie engagiert, selbst wenn Schwierigkeiten auftreten.
Zu meinen Leistungen gehören unter anderem individuelle Beratungen – sowohl persönlich als auch online – und rechtliche Ersteinschätzungen zu komplexen Sachverhalten. Ich vertrete meine Mandant*innen vor österreichischen Behörden und Gerichten und unterstütze sie bei der Erstellung von Rechtsmitteln bis hin zu Beschwerden und Revisionen an die österreichischen Höchstgerichte.
Grund- und Menschenrechte sind das Fundament unserer offenen, freien und demokratischen Gesellschaft. Und doch geraten sie ständig unter Druck und müssen täglich neu verteidigt werden. Gerade Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft, die hier in Österreich leben oder hierher zuwandern wollen, erleben das immer wieder auf ein Neues.
Seit 2011 setze ich mich dafür ein, diesen Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen, seien es Asylwerber*innen auf der Flucht vor politischer oder sonstiger Verfolgung, Menschen, die zu Erwerbszwecken zuwandern wollen oder Unternehmer*innen, die Unterstützung in der Bewältigung des Dickichts an Normen und österreichischer Bürokratie suchen.
Dabei bilde ich mich kontinuierlich weiter, publiziere und halte Vorträge zum österreichischen Asyl- und Fremdenrecht und anderen rechtlichen Regeln, die Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft betreffen. Ich setze mich kritisch mit aktuellen Entwicklungen auseinander, um Mandant*innen bei drohenden Rechtsverletzungen und neu aufkommenden Schwierigkeiten schnell und effektiv Beistand zu leisten.
Ob Asylverfahren, die Ausstellung einer „Rot-Weiß-Rot-Karte“, die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft oder Probleme mit dem Ausländerbeschäftigungsgesetz –mit meiner langjährigen Erfahrung, meinem breiten Netzwerk und meiner tiefgehenden Kenntnis des österreichischen Rechts stehe ich Ihnen zur Seite, Ihre Chancen in Österreich zu verwirklichen.
Noch während meines Studiums der Rechtswissenschaften begann ich, als Rechtsberater und -vertreter für Asylwerber*innen zu arbeiten; von Februar 2013 bis Februar 2018 leitete ich die Rechtsabteilung des Vereins „Asyl in Not“.
Seit 2015 halte ich regelmäßig Vorträge und Workshops ab, vor allem zu asyl- und fremdenrechtlichen Themen. Im Jahr 2016 erschien mein Ratgeber „Asylrecht kompakt“, der mittlerweile in dritter Auflage vorliegt.
Nach dem Abschluss meines Doktoratsstudiums der Rechtswissenschaften im Bereich Grund- und Menschenrechte und meines Bachelorstudiums der Geschichte absolvierte ich im Jahr 2023 die Rechtsanwaltsprüfung mit sehr gutem Erfolg.
Als selbständiger Rechtsanwalt unterstütze ich Menschen, die in Österreich eine neue Perspektive und eine sichere Zukunft suchen. In den vielen Jahren meiner Berufserfahrung habe ich gelernt, auch in herausfordernden Situationen einen klaren Kopf zu bewahren. Ich lege großen Wert darauf, meine Mandant*innen umfassend über ihre rechtlichen Möglichkeiten zu informieren und begleite sie engagiert, selbst wenn Schwierigkeiten auftreten.
Zu meinen Leistungen gehören unter anderem individuelle Beratungen – sowohl persönlich als auch online – und rechtliche Ersteinschätzungen zu komplexen Sachverhalten. Ich vertrete meine Mandant*innen vor österreichischen Behörden und Gerichten und unterstütze sie bei der Erstellung von Rechtsmitteln bis hin zu Beschwerden und Revisionen an die österreichischen Höchstgerichte.
Österreich hat ein restriktives und kompliziertes Zuwanderungssystem.
Ich bespreche gerne Ihre persönlichen aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten mit Ihnen und bereite Ihren Antrag vor. Ich berate und vertrete Sie je nach Bedarf in allen Stadien des Verfahrens.
Der Arbeitsmarktzugang für Personen ohne österreichische Staatsangehörigkeit ist komplex geregelt.
Ich unterstütze Ausländer*innen sowie Unternehmen bei der Beantragung der erforderlichen aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Bewilligungen und berate auch zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit.
Als einstiger Leiter der Rechtsberatung einer NGO habe ich mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung in rechtlicher Hilfe für geflüchtete Menschen.
Ich berate und vertrete Asylwerber*innen je nach Bedarf von der Antragstellung bis zur rechtskräftigen Entscheidung und unterstütze auch in fremdenpolizeilichen Verfahren.
Nach einigen Jahren des Aufenthalts in Österreich entsteht oft der Wunsch, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben.
Ich biete Ihnen einen guten Überblick über Ihre Optionen und die Voraussetzungen für die Einbürgerung.
Durch behördliche und gerichtliche Entscheidungen, aber auch durch die unmittelbare Anwendung staatlicher Befehls- und Zwangsgewalt können Menschenrechte verletzt werden.
Ich berate Sie und vertrete Ihre Interessen vor österreichischen Behörden und Gerichten sowie vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
In praktisch allen Bereichen des österreichischen Verwaltungsrechts lauern Verwaltungsstrafen.
Ich berate und vertrete auch in Verwaltungsstrafverfahren.
Zur Einbringung einer Revision im Verwaltungsverfahren benötigen Sie eine anwaltliche Vertretung.
Ich kann auf viele Jahre erfolgreicher Vertretung vor dem Verwaltungsgerichtshof zurückblicken und unterstütze Sie gerne!
Auch für das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof benötigen Sie eine anwaltliche Vertretung.
Ich verfüge auch hier über viele Jahre Erfahrung und habe zahlreiche Beschwerdeverfahren gewonnen.
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